Redaktionelle Richtlinien für das VVBmagazin?

Gedanken aus der Redaktionssitzung vom 29. Juni 2022
von Gerd von Ullisperger (E.M.)

In all den Jahren, in denen die VVB ihr Mitgliedermagazin herausgegeben hat, haben die für den Inhalt verantwortlichen Redakteure beim Redigieren der gelieferten Artikel nach dem Grundsatz gehandelt: so wenig wie möglich, so frei wie nötig. Natürlich war und ist es manchmal erforderlich, zu kürzen oder Satzstellungen zu ändern, wie das ja auch seit eh und je im Impressum als Recht der Redaktion festgeschrieben ist. Maßstab war immer die aktuelle amtliche deutsche Rechtschreibung. Das hat viele Jahrzehnte wunderbar funktioniert, und nur selten hat sich ein Autor beschwert. Im Gegenteil waren die meisten dankbar, dass wir ihre Flüchtigkeitsfehler stillschweigend ausgemerzt haben. Seit einiger Zeit beobachten wir jedoch – vor allem bei den fachlichen Artikeln – einen Trend, der uns dazu gebracht hat, das Thema „Korrigieren“ in der Redaktion durchzusprechen.

Zwar ist die Zahl der Flüchtigkeitsfehler erfreulich gesunken, was wohl auf konsequentere Anwendung der internen Rechtschreibprüfung der Schreibprogramme zurückzuführen ist, dafür ist aber die Zunahme einer fachspezifischen Ausdrucksweise festzustellen. Außerdem bringen uns manche Autoren durch eine „kreative“ Rechtschreibung und Grammatik immer wieder ins Schwitzen. Und neuerdings haben wir es obendrein mit dem Problem der Genderisierung zu tun.

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