Der Repräsentantenbegriff – heute noch zeitgemäß?

Auszug aus der Masterthesis von Dominik Nawe (16)
Als Repräsentant gilt, wer aufgrund eines Vertretungsverhältnisses oder einer ähnlichen Vereinbarung an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist, so der Bundesgerichtshof im Jahr 1993. Die einen oder anderen werden nun vermutlich Fragezeichen vor den Augen haben. Verständlich, denn so erging es auch dem Autor vor seinem Studium an der TH Köln. Doch ist die Thematik erst einmal durchdrungen, liegt schnell auf der Hand, welch mächtiges, aber auch umkämpftes Schwert diese Figur ist. So ist sie oft das Zünglein für oder gegen eine (vollständige) Deckung – und das, obwohl sie schon etwas in die Jahre gekommen ist. Grund genug, sich mit dieser Figur zu beschäftigen und der Frage nachzugehen, ob sie tatsächlich noch zeitgemäß ist oder modifiziert werden sollte. Der nachfolgende Artikel ist ein Auszug aus der Masterarbeit des Autors.

Gleichartig bedrohte Risiken müssen nicht nur gleichartig sein, sondern sollen sich auch weitgehend gleichartig verhalten, um ein versicherbares Kollektiv bilden zu können.

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