Forum „bAV“ der VVB München / Hamburg, 16. August 2021

My sweet fifteen

von Michael Ries, Dr. Judith May, Klaus Bednarz und Markus Klinger (92)
Zum Jahreswechsel tritt eine der operativ kompliziertesten Verpflichtungen, die Arbeitgeber in ihren Versorgungswerken umzusetzen haben, in ihre finale Phase: Der 15-prozentige Zuschuss zu Entgeltumwandlungen wird auch im Bestand verpflichtend. Michael Ries, Judith May, Klaus Bednarz und Markus Klinger haben das Thema auf einer Tagung seziert.

Am 1. Januar 2022 ist es soweit: Der Rechtsanspruch auf Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses bei Entgeltumwandlung in einen versicherungsförmigen Durchführungsweg greift nun – mit ganz wenigen Ausnahmen – für alle.

Vorlauf und gesetzliche Übergangsfrist waren lang, womöglich aber nicht lang genug um mit dem guten Gefühl in die Umsetzung zu gehen, alles getan und geprüft zu haben, was für eine risikolose Umsetzung erforderlich ist?

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