Dipl. jur. Jonathan Prill

Künstliche Intelligenz und gesundheitsbezogene Versicherung

Rechtsfragen von Machine Learning mit Schwerpunkt Datenschutz- und Versicherungsrecht

Künstliche Intelligenz (KI) bringt für Versicherer im Wesentlichen drei große Problemkreise mit sich:

Haftungsfragen wegen unzureichender Erfüllung von Sorgfaltspflichten (z.B. Programmierung, Datenaufbereitung, Training, Monitoring, Updates).

KI wird überschätzt. Sie ist kein allumfassend nutzbares Instrument zur vollständigen Ersetzung menschlicher Fähigkeiten, sondern ein Hilfsmittel für Routineaufgaben, damit der Mensch sich den komplexen Aufgaben widmen kann. Hier liegen insbesondere Reputationsrisiken für Versicherer.

KI könnte als „Ausrede“ für eigene Verantwortlichkeiten missbraucht werden. Es wird jedoch nicht möglich sein, sich der Verantwortung zu entziehen, denn KI-Handlungen sind immer auf menschliche Eingaben rückführbar.

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