Nachhaltigkeitspräferenzen – wie wird die Pflicht zur Kür?
Das Interview mit Timo Biskop (GSN) führte Annemarie von Weihe (msg)
Der Aufschrei unter den Vermittlern von Versicherungsanlageprodukten war groß, als die IDD-Änderungsverordnung verlangte, dass ab dem 2. August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden Bestandteil der Geeignetheitsprüfung sind – und verpflichtend abgefragt werden müssen.
Aktuelle Studien* aus dem ersten Quartal 2023 zeigen, dass rund drei Viertel der Vermittler die IDD-Änderungsverordnung immer noch nicht oder nur teilweise umsetzen. Ein Grund hierfür ist sicherlich, dass die Komplexität und teilweise Ungenauigkeit der Verordnung selbst gestandene Juristinnen und Juristen vor Herausforderungen stellt. Mit Timo Biskop, Fokusbereichsleiter Beratung und Vertrieb beim GSN (German Sustainability Network) sprach msg über den Umsetzungsstand der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage und die Herausforderungen bei diesem Thema.
Die EU-Kommission verfolgt mit der Einführung der Nachhaltigkeitspräferenzen als Bestandteil des EU-Aktionsplans ein Ziel, nämlich die Kapitalflüsse in Richtung Transformation der Wirtschaft zu lenken. Dazu gehört es auch, Kundinnen und Kunden hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsziele zu befragen, um eine aktive Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex zu forcieren. Wie beurteilen Sie die Umsetzung der Abfragelogik rund ein Dreivierteljahr nach deren Implementierung?
Die gesamte Branche hat große Anstrengungen unternommen, um dem 2. August 2022 effektiv zu begegnen. Nicht erst seit der finalen Verabschiedung der IDD-Änderungsverordnung im April 2021, sondern bereits im Vorfeld haben die Marktakteure genau verfolgt, wie sich die EU-Gesetzgebung entwickelt.
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