Wertfeststellungen zu Sachschäden zu Feuerversicherungsverträgen

von Dipl.-Ing. Dipl.-Betriebsw. Dieter J. Vogel

Im Rahmen von Wertfeststellungen zu Sachschäden zu Feuerversicherungsverträgen fallen häufig die Begriffe „Stand der Technik“ sowie „Mehrkosten durch Technologiefortschritt“. Regelmäßig geht es darum, Werte von Ersatzgütern anzuheben, die als Ersatz von zerstörten Gegenständen angeschafft werden. Wo und wie sind diese Begriffe definiert, und wie wären sie versicherungsrechtlich einzuordnen? Welche Rolle spielt dabei eine, häufig auch als Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2008 bezeichnete Entscheidung, die eigentlich zu Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen ergangen ist (BGH v. 30.04.2008 – IV ZR 241/04 – r+s 2008, 292 m. Anm. Wälder, r+s 2008, 294 ff.), aber wegen ihrer Begründung eine allgemeine Relevanz zu Mehrkosten in der Sachversicherung hat?

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