Die reine Beitragszusage –
hohe Renditen für eine stabile Rente

Zusammenfassung des Referats von Thomas Hagemann

Einleitung

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde 2018 ein Paradigmenwechsel in der deutschen Altersvorsorge eingeleitet: Erstmals wurde die Möglichkeit geschaffen, betriebliche Altersversorgung ohne Garantien – in Form der sogenannten „reinen Beitragszusage“ – umzusetzen. Dieses Modell verspricht höhere Renditechancen durch eine kapitalmarktorientierte Anlagepolitik, stellt jedoch auch neue Anforderungen an die Gestaltung, Kommunikation und Steuerung betrieblicher Versorgungssysteme.

Im Rahmen des Treffens von „qx-Club meets FaRis“ und dem Fachkreis bAV der VVB am 1. Juli 2025 an der TH Köln präsentierte Thomas Hagemann eine umfassende Analyse der reinen Beitragszusage, ihrer Pufferungsmöglichkeiten, die praktische Umsetzungen im Status quo, die Gestaltungsmöglichkeiten und deren Bewertung sowie Zukunftsperspektiven.

1. Grundlagen der reinen Beitragszusage

1.1 Gesetzlicher Rahmen und Zielsetzung

Die reine Beitragszusage ist ausschließlich im Rahmen des Sozialpartnermodells zulässig. Dieses Modell basiert auf tarifvertraglichen Regelungen, die Arbeitgeber zur Zahlung von Beiträgen verpflichten. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen können sich diesen Regelungen anschließen, sofern die Versorgungsträger dies zulassen. Ziel ist es, durch kollektive Kapitalanlage ohne Garantien höhere Leistungen bei gleichem Aufwand zu ermöglichen.

1.2 Schutzmechanismen und Beteiligungspflichten

Zum Schutz der Beschäftigten sind verschiedene Verpflichtungen vorgesehen:

  • Arbeitgeber müssen Beiträge leisten, diese sollen durch einen Sicherungsbeitrag ergänzt werden.
  • Bei Entgeltumwandlung ist ein Arbeitgeberzuschuss von 15  % des Umwandlungsbetrags verpflichtend – begrenzt auf die Sozialversicherungsersparnis oder tarifvertraglich festgelegt.
  • Die Tarifvertragsparteien sind aktiv an der Durchführung und Steuerung beteiligt.
  • Die Versorgung erfolgt über Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen – jedoch ohne Garantien, was größere Freiheiten bei der Kapitalanlage erlaubt.
1.3 Kapitalanlage und Renditepotenzial

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