Die juristische Seite von KI in der Versicherungswirtschaft
Zusammenfassung des Vortrags von Dr. Carolin Schilling-Schulz
Im folgenden Artikel hat Rechtsanwältin Dr. Carolin Schilling-Schulz, Partnerin im Hamburger Büro der Wirtschaftskanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein, ihren Vortrag zusammengefasst, den sie bei der fachkreisübergreifenden Fachtagung am Freitag, dem 07. 06.24 bei der ERGO in Hamburg gehalten hat. Der Vortrag gab den Zuhörern einen sehr guten Überblick über den aktuellen rechtlichen Rahmen der KI, bevor in den folgenden Vorträgen die Auswirkungen der KI auf spezielle Bereiche der Versicherungswirtschaft wie Gesundheitswesen, Startups, Makler und Schadenmanagement dargestellt wurden.
Die positive Resonanz auf den Vortrag von Frau Dr. Schilling-Schulz zeigte sich auch daran, dass sich im Anschluss eine lebhafte Diskussion entwickelte. Die VVB dankt ihr an dieser Stelle noch einmal herzlich für ihre auch für Nicht-Juristen sehr gut verständliche Präsentation.
Der Vortrag gab zunächst einen Überblick, was künstliche Intelligenz überhaupt ist und wie sie derzeit in der Versicherungswirtschaft eingesetzt wird bzw. eingesetzt werden könnte. Fr. Dr. Schilling-Schulz wies darauf hin, dass der Begriff „künstliche Intelligenz“ nicht einheitlich definiert ist. Letztlich ist jedoch allen Definitionen gemein, dass künstliche Intelligenz die Fähigkeit von Maschinen beschreibt, die (aufgrund von Algorithmen) menschliche Fähigkeiten imitiert. Dies erfolgt zumeist unter Verwendung von großen Datenmengen, sog. „Big Data“, so dass die KI-Systeme Muster und Beziehungen besser erkennen können, was zu einem genaueren Arbeiten führt.
In der deutschen Versicherungswelt wird KI derzeit insbesondere in zwei Bereichen verwendet: Einmal werden bei Sparten mit hohem Anfrageaufkommen (wie z. B. der Kfz-Versicherung) KI-Systeme im Bereich des Kundenservice in der Form von Chatbots eingesetzt. Auch im Bereich der automatisierten Schadenbearbeitung werden derzeit bereits vermehrt KI-Systeme eingesetzt. KI kann jedoch noch sehr viel mehr; sie könnte – und wird bereits zum Teil schon – auch im Bereich des Underwritings (Antragsprüfung, Risikoeinschätzung), der Versicherungsmathematik (Risikomodellierung, der automatisierten Erstellung von versicherungsmathematischen Compliance-Berichten, Preisbildung, Verbesserung von Suchtechniken für Trendanalysen) und der Betrugserkennung durch das Erkennen von Betrugsmustern sowie von Deepfake, also der Täuschung durch KI-erstellte Videos oder Bilder eingesetzt werden. Denn es ist zu erwarten, dass Kriminelle Deepfakes vermehrt für den Versicherungsbetrug nutzen werden, zumal verschiedenen Studien zufolge bei der Interaktion mit einem Chatbot oder einer KI, die über keine emotionalen Fähigkeiten verfügt, Verbraucher eher zu unethischem Verhalten neigen, da sie weniger Schuldgefühle haben und daher weniger moralisch handeln.
» Aber welche Gesetze und Verordnungen sind nun bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz speziell in der Versicherungswirtschaft zu beachten? Natürlich sind alle gültigen Gesetze und Verordnungen zu beachten, im Versicherungsbereich stehen aber insbesondere die DSGVO, das AGG und – seit Neuestem auch – die EU-KI-Verordnung im Vordergrund. Gleichzeitig sind auch aufsichtsrechtliche Vorgaben einzuhalten. «
Man kann zusammenfassen, dass auf jeglichen Gesetzen und Verordnungen im Zusammenhang mit Datenschutz, Transparenz und Diskriminierung das rechtliche Hauptaugenmerk beim Einsatz von KI-Systemen in der Versicherungswirtschaft liegt.
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