Auswirkungen der Veränderungen im Risikomanagment auf die D&O-Versicherung

von David Nanz

Die zunehmende Digitalisierung von Wirtschafts- und Produktionsabläufen bietet branchenübergreifend einerseits neuartige Chancen für Unternehmen, andererseits resultieren daraus zugleich verschiedene Gefahren.“1) Dieses Zitat beschreibt die heutige Situation, in der sich wohl der Großteil der Unternehmen befinden, ziemlich treffend. Von den Gefahren, denen Unternehmen heute ausgesetzt sind, kann das Cyber-Risiko hervorgehoben werden. Dabei handelt es sich um einen verallgemeinernden Begriff, der eine Vielzahl von Risiken umfasst, denen Unternehmen sich stellen müssen. Dazu gehören Vermögensschäden wegen datenschutzrechtlicher Pflichtverletzungen, Betriebsunterbrechungen, Datendiebstahl oder die negative Beeinträchtigung der Unternehmensreputation. Der Ursprung dieses Risikos liegt im Einsatz von Informationstechnologie (IT).2) Die Nutzung von IT ist also mit Risiken verbunden.3) Dazu gehören auch die rechtlichen Risiken aus dem Einsatz von IT. Bei Betrachtung der Entwicklung der Schadensummen durch Cyberkriminalität ist naheliegend, dass die strategische Bedeutung des Cyber-Risikos für Unternehmen immer wichtiger wird. Um die Auswirkungen dieser Veränderungen im Risikomanagement auf die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) nachvollziehen zu können, werden zunächst die wichtigsten Informationen zur D&O-Versicherung vermittelt.

Die D&O-Versicherung

Eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen Haftpflichtrisiken, die sich aus der Verursachung von Vermögensschäden durch berufliche Tätigkeit ergeben.4) Der Versicherungsschutz ist auf reine Vermögensschäden begrenzt.5) Die D&O-Versicherung ist in der Regel eine Versicherung für fremde Rechnung i. S. d. §§ 43 ff. VVG. Dabei ist eine juristische Person des privaten Rechts, also ein Unternehmen, VN, während die Unternehmensleiter die versicherten Personen sind.6) Hervorzuhebende VN sind Kapitalgesellschaften wie die Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).7) Versichert sind Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Pflichtverletzungen der versicherten Personen. Schadensersatzansprüche können sowohl vom versicherungsnehmenden Unternehmen (Innenhaftung), als auch von außenstehenden Dritten (Außenhaftung) geltend gemacht werden.8) Die versicherten Unternehmensleiter werden auch Organmitglieder genannt.

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