Datum: Fr. 24.04.2026
Uhrzeit: 10:00 - 17:00
Veranstaltungsort: Ampega Asset Management, Charles-de-Gaulle-Platz 1, Köln
Veranstalter: Fachkreis bAV-LV
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Anlässlich der Jubiläumsveranstaltung der VVB am 24./25. April 2026 bietet unser kombiniertes Fachkreistreffen der Fachkreise Betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherung
sowie Kapitalanlagen/Asset Management wieder Raum für persönlichen Austausch, fundierten Wissenstransfer und den Dialog zu aktuellen Themen, die die
Betriebliche Altersversorgung und Finanzwelt bewegen.
Seit Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes im Jahre 1974 (Im Wesentlichen die Regelung der Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften bei Dienstaustritt,
Insolvenzsicherung und Anpassungsverpflichtung von laufenden Leistungen) hat sich die betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Reformen wie das Altersvermögensgesetz
(AVmG) und das Alterseinkünftegesetz weiterentwickelt, hin zu mehr Flexibilität und steuerlichen Verbesserungen. Im Jahr 2026 ist die Entwicklung der
betrieblichen Altersversorgung (bAV) durch umfassende gesetzliche Reformen und angepasste finanzielle Rahmenbedingungen geprägt.
Seit dem 1. Januar 2026 greifen wesentliche Änderungen durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2.0), um die Verbreitung vor allem in kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) sowie bei Geringverdienenden zu erhöhen:
ӹ Sozialpartnermodelle: Die Hürden für die Einführung von Branchenlösungen (reine Beitragszusagen ohne Garantien) wurden gesenkt, um sie auch für nicht
tarifgebundene Unternehmen attraktiver zu machen.
ӹ Flexibler Rentenbezug: Betriebsrenten können nun zeitgleich mit Teilrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen werden, was einen gleitenden
Übergang in den Ruhestand erleichtert.
ӹ Aktivrente: Eine Neuregelung erlaubt es Rentnern, steuerfrei hinzuzuverdienen, während sie weiterhin von ihrer bAV profitieren.
Seit Jahrzehnten ist man um den Verbreitungsgrad der bAV bemüht, leider immer noch ohne größeren Erfolg. Obwohl die absolute Zahl der Anwartschaften gestiegen
ist, sank die Verbreitungsquote unter sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten leicht auf ca. 51,9 % (2023), da das Gesamtwachstum der Beschäftigung schneller war.
In Großunternehmen ist die bAV verbreiteter, während in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern noch deutliches ungenutztes Potenzial besteht. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Verbreitungsgrad
aufgrund der Beseitigung verschiedener Hürden verbessert, da der Gesetzgeber sich ansonsten verpflichtet sieht, ein Obligatorium einzuführen, was insbesondere aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage kontraproduktiv wäre.
Wir sind mit fachlichen Kapazitäten aus Politik, Wissenschaft und Praxis in Kontakt, die uns anlässlich unseres Fachkreistreffens zu den aktuellen Themen im Rahmen eines Referates aber auch zu einem
anschließenden Erfahrungsaustausch zur Verfügung stehen werden. Da wir der Aktualität den Vorzug geben möchten, stehen
die eigentlichen Referatsthemen noch nicht fest, werden Ihnen aber mit einem zeitlichen
Vorlauf vor unserer Jubiläumstagung zur Verfügung gestellt.
Sie sind herzlich eingeladen, dabei zu sein und die Diskussion mitzugestalten.
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