Krank im und durch den Beruf

Wenn das Gesetz der ganzheitlichen Lösung im Wege steht

von Monika Hoyer (95)

Unsere Arbeitswelt unterliegt einem drastischen Wandel. Auch externe Berater sprechen von Anforderungen an „Führungskräfte und Jobs der Zukunft“. Was sich bis 2030 ändern soll? Nahezu alles! Auf deren Agenda stehen Schlagwörter wie Digital Skills, Talent-Management, agile und Lean-Methoden und/oder globales Projektmanagement. Während einige Mitarbeiter die „Verjüngungskur“ in den Unternehmen wie einen Befreiungsschlag empfinden, fühlen sich andere durch den Wandel bedroht.

Die Ursachen, wieso Menschen in eine berufliche Krise geraten, sind vielfältig – die Wirkung ähnelt sich: Ist die damit einhergehende psychische Belastung zu groß, kann sich der damit verbundene Stress zu einer Störung mit Krankheitswert entwickeln. Dann ist professionelle Hilfe nötig.

Das Dilemma: Die Psychotherapeuten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung dürfen sich nur mit Themen befassen, die der Heilkunde unterliegen, Business-Coaches hingegen nur mit denen, die als „Aufarbeitung oder Überwindung sozialer Konflikte“ – außerhalb der Heilkunde – eingestuft werden. In beruflichen Krisensituationen darf jede dieser Berufsgruppen nur „eine Seite der Medaille“ vollständig erfassen.

Wann also dürfen wir noch von beruflichem Stress sprechen, und wann liegt eine krankhafte Störung vor?

Ein Blick auf die beiden Seiten der Medaille

Machen wir uns auf die Suche, die juristische Grenze zwischen Coaching und Heilbehandlung, oder auch zwischen Persönlichkeitsentwicklung und Psychotherapie, gemeinsam zu erkunden. Beginnen wir mit den äußeren Rahmenbedingungen, tabellarisch aufgelistet auf der nächsten Seite.

Nach Meinung von Jari Hansen, Rechtsanwalt aus Hamburg, ist der Begriff des Coachings vor allem in rechtlicher Hinsicht von der Ausübung der Heilkunde abzugrenzen.

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